Wir möchten Ihnen die Geschichte des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht näher vorstellen.

Profil

Das Institut für Deutsches- und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht wurde im Jahr 1998 von den Gründungsdirektoren Prof. em. Dr. Franz Häuser und Prof. em. Dr. Reinhard Welter gegründet und nunmehr ergänzt um den Direktor Prof. Dr. Lutz Haertlein weitergeführt. Es soll am Bankenplatz Leipzig der stetig wachsenden Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrechts mit seinen Bezügen zum Europarecht und zu ausländischen Rechtsordnungen Rechnung tragen.

Das Institut hat sich seit seiner Gründung zur Aufgabe gestellt, die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre auf den Gebieten des deutschen und internationalen Bank- und Kapitalmarktrechts zu fördern. Die Einrichtung eines Instituts dient dabei vor allem dem Zweck, im Interesse einer international ausgerichteten, wissenschaftlich fundierten und praxisbezogenen Lehre die Zusammenarbeit mit externen Stellen zu erleichtern. Es soll Ansprechpartner und Kooperationspartner wissenschaftlicher Einrichtungen im In- und Ausland sowie interessierter Kreise in Gesellschaft, Kreditwirtschaft und Staat sein.

Für Studierende findet die Institutstätigkeit nicht zuletzt ihren Niederschlag im verstärkten und verbesserten Angebot entsprechender Lehrveranstaltungen, insbesondere in Seminaren unter reger Beteiligung von Vertretern der Praxis.

Forschungsbericht 2016
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zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Das Symbolfoto zeigt zwei Hände, die ein Papier mit großem Paragrafensymbol halten.
Foto: Colourbox

Gründung

Das Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht wurde am 17.08.1998 durch die Universität Leipzig gegründet. Im Rahmen eines akademischen Festaktes im Alten Senatssaal der Universität Leipzig am 21. Januar 2000 verlieh der Rektor der Universität Leipzig die Gründungsurkunde an die Gründungsdirektoren Prof. em. Dr. Häuser und Prof. em. Dr. Welter.  Den Festvortrag zur Gründungsfeier, welche eine breite Beachtung in der Öffentlichkeit und in den Medien fand, hielt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gerd Nobbe zu dem Thema "Der Bundesgerichtshof - Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung".

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