Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Seminare im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rechtsissenschaftliche Seminare

Im Zuge des Schwerpunktbereichsstudiums werden regelmäßig rechtswissenschaftliche Seminare zum Bank- und Kapitalmarktrecht Angeboten. Neben Fragen des materiellen Bank- und Kapitalmarktrechts werden auch Probleme des Aufsichtsrechts oder prozessrechtliche Bezüge thematisiert. Auch Nebengebiete wie Gesellchafts- und Wettbewerbsrecht finden sich wieder. 

Die Studierenden fertigen im Zuge des Seminars eine wissenschaftliche Arbeit an. Diese wird dann in der Veranstaltung durch eien Vortrag vorgestellt. In der anschließenden Diskussion erhalten alle Teilnehmer die Möglichkeit, die gefundenen Lösungen kritisch zu hinterfragen und so tiefer in die wissenschaftliche Analyse einzusteigen. 

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studierende in Lehrveranstaltung. Foto: Colourbox
Studierende in Lehrveranstaltung. Foto: Colourbox

Praxisbezug

Durch die Teilnahme von Praktikern werden verschiedene Sichtweisen eingebracht und der Bezug der Themen auch im rechtspolitischen und gesellschaftlichen Kontext erörtert.

Dies fördert die praxisbezogene Einordnung der Fragestellungen und schult so das Verständnis der Probleme für die weitere juristische Ausbildung.

Zulassungs- und Prüfungsseminare

Die Seminare eignen sich sowohl als Zulassungs- als auch als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich 5 – Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nähere Informationen zu den einzelnen Seminaren erhalten Sie hier:

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